Mehrheit für das Zollverwaltungsgesetz
Ziel eines Gesetzes ist es, die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen
Vorschrift wird auf alle Postdienstleister erweitert
Der Finanzausschuss hat fraktionsübergreifend für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (18/9987) gestimmt. Der Ausschuss votierte ohne Gegenstimmen für den von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf.
Ziel des Gesetzes ist es, die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen.
Die Neuregelungen räumen dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten als bislang ein. Änderungen sind vor allem im Postverkehr vorgesehen, wo bislang nur die Deutsche Post AG verpflichtet ist, der Zollverwaltung Sendungen vorzulegen, bei denen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot bestehen. Diese Vorschrift wird auf alle Postdienstleister erweitert.
Zudem sollen Mitarbeiter der Zollverwaltung zukünftig auch in den Geschäftsräumen der Postdienstleister risikoorientierte als auch stichprobenartige Kontrollen vornehmen können. Zur Bekämpfung der Geldwäsche und im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung sind weitere Maßnahmen vorgesehen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 31.01.17
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