Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mehrheit für das Zollverwaltungsgesetz


Ziel eines Gesetzes ist es, die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen
Vorschrift wird auf alle Postdienstleister erweitert



Der Finanzausschuss hat fraktionsübergreifend für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (18/9987) gestimmt. Der Ausschuss votierte ohne Gegenstimmen für den von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf.

Ziel des Gesetzes ist es, die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen.

Die Neuregelungen räumen dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten als bislang ein. Änderungen sind vor allem im Postverkehr vorgesehen, wo bislang nur die Deutsche Post AG verpflichtet ist, der Zollverwaltung Sendungen vorzulegen, bei denen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot bestehen. Diese Vorschrift wird auf alle Postdienstleister erweitert.

Zudem sollen Mitarbeiter der Zollverwaltung zukünftig auch in den Geschäftsräumen der Postdienstleister risikoorientierte als auch stichprobenartige Kontrollen vornehmen können. Zur Bekämpfung der Geldwäsche und im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung sind weitere Maßnahmen vorgesehen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.01.17
Home & Newsletterlauf: 22.02.17


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen