Digitale Information im Gesundheitswesen
eGK: Ab 2018 sollen außerdem die Notfalldaten eines Patienten (beispielsweise Allergien oder Vorerkrankungen) auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht
Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden
(17.07.15) - 20 Jahre nach Einführung der Krankenversicherungskarte 1995 soll die medizinische Kommunikation nun in das digitale Zeitalter überführt werden. Das Bundesgesundheitsministerium brachte dazu das sogenannte E-Health-Gesetz (18/5293) in den Bundestag ein. Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur und der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die seit 2015 verpflichtend ist, sollen Patientendaten sicher und schnell abrufbar sein. Ziel des Gesetzes ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und damit Therapien auch in Notfällen sicherer und effektiver zu gestalten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen. Zugleich soll die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten jederzeit gewährleistet sein.
Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Das soll die Voraussetzung schaffen etwa für die elektronische Patientenakte. Ärzte und Zahnärzte, die das System nutzen, erhalten einen Zuschlag. Umgekehrt sind ab dem 1. Juli 2018 Kürzungen bei der Vergütung vorgesehen, wenn Mediziner nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.
Ab 2018 sollen außerdem die Notfalldaten eines Patienten (beispielsweise Allergien oder Vorerkrankungen) auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, erhalten eine Vergütung.
Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Ein solcher Plan enthält alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Wer mindestens drei Medikamente gleichzeitig einnimmt, soll ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die eGK abrufbar sein.
Die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern soll ebenfalls digitalisiert werden. Zur Begründung führt das Ministerium an, es gehe wertvolle Zeit verloren, weil Arztbriefe per Post versendet würden und wichtige Informationen nicht rechtzeitig vorlägen. Mediziner, die Arztbriefe elektronisch übermitteln, sollen ebenso eine Vergütung bekommen wie Krankenhäuser, die ihre Mitteilungen zur Entlassung eines Patienten elektronisch verschicken. Das Gesetz zielt auch darauf ab, vor allem für schlecht versorgte Regionen die Telemedizin zu stärken.
Die Telematikinfrastruktur soll auch für Leistungserbringer etwa aus dem Bereich der Pflege geöffnet und so perspektivisch zur maßgeblichen Plattform für das deutsche Gesundheitswesen weiterentwickelt werden. Auch die Gesundheitsforschung soll die Infrastruktur nutzen können. Die Gesellschaft für Telematik soll die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und Regeln für die Aufnahme weiterer Nutzer und Anwendungen erarbeiten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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