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Anhörung zur Bankenabgabe


Compliance im Finanzwesen: Laut Bundesregierung verändert die SRM-Verordnung das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung
Obwohl die Verordnung in Deutschland unmittelbar gilt, hält die Regierung es für erforderlich, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz an den einheitlichen Abwicklungsmechanismus anzupassen, vor allem aufgrund veränderter behördlicher Zuständigkeiten

(17.07.15) - Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009) war Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in deutsches Recht umzusetzen. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz.

Die sogenannte SRM-Verordnung der EU vom 15. Juli 2014 legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die Abwicklung von Banken und bestimmten Wertpapierfirmen fest. Sie schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, in dem die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als nationale Abwicklungsbehörde einbezogen ist und setzt als europäische Abwicklungsbehörde eine Agentur ein. Zugleich schafft sie einen einheitlichen Abwicklungsfonds.

Laut Bundesregierung verändert die SRM-Verordnung das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung. Obwohl die Verordnung in Deutschland unmittelbar gilt, hält die Regierung es für erforderlich, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz an den einheitlichen Abwicklungsmechanismus anzupassen, vor allem aufgrund veränderter behördlicher Zuständigkeiten.

Im Restrukturierungsfondsgesetz muss den Angaben zufolge geregelt werden, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden sollen und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt. Angepasst werden sollen auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vor allem vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll, der sich allerdings noch im Aufbau befindet. Diese Beiträge sollen während der Aufbauphase weiterhin zur Verfügung stehen, um die Abwicklung nationaler Kreditinstitute zu finanzieren.

Zur Anhörung hatte der Ausschuss geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA); Bundesrechnungshof; Bundesverband Investment und Asset Management; Deutsche Börse AG; Deutsche Bundesbank; Die Deutsche Kreditwirtschaft; Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA); Europäische Kommission; Korbinian Ibel von der Europäischen Zentralbank; Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (European System Risk Board - ESRB); Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Elke König, Single Resolution Board (SRB). (Deutsche Bundesregierung: ra)


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