Kulturelles Erbe erhalten
Gesetzentwurf: Neuregelung zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke
Zweitverwertungsrecht für Verfasser von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika soll eingeführt werden
(01.07.13) - Die Deutsche Bundesregierung will das Urheberrechtsgesetz ändern, um die Veröffentlichung von Werken zu ermöglichen, deren Rechtsinhaber unbekannt sind. Zudem soll Autoren, die für Periodika mit überwiegend öffentlicher Förderung wissenschaftliche Texte schreiben, ein Zweitverwertungsrecht zugestanden werden.
Nach einem Gesetzentwurf (17/13423) soll es vor allem Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestattet werden, sogenannte "verwaiste Werke" zu digitalisieren und online zu stellen, "damit sie nicht dem kulturellen Erbe verloren gehen". Als "verwaist" gelten Print-, Musik- und Filmwerke, deren Rechtsinhaber nicht ermittelt werden können. Zudem will die Regierung die Nutzung vergriffener Printwerke im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtern.
Überdies soll ein Zweitverwertungsrecht für Verfasser von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt werden, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Geht es nach der Regierung, werden solche Autoren künftig ihre Texte nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut publizieren können. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.