Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Gesetzespläne er Bundesregierung richten sich gegen negative Aspekte des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos
Untersagen will die Vorlage Werbeanrufe, die von automatischen Anrufmaschinen stammen - Ein Dorn im Auge sind der Regierung auch überteuerte Abmahngebühren
(21.06.13) - Auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken zielt ein Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (17/13057). Die Pläne richten sich gegen negative Aspekte des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos. Die Vorlage kritisiert, dass wegen solcher Praktiken viele Bürger von hohen finanziellen Belastungen betroffen oder zumindest einer solchen Gefahr ausgesetzt seien, obwohl sie selbst keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen würden. Dadurch werde das Rechtsempfinden mancher Bürger erheblich gestört.
Die Regierung will deshalb unseriöse Geschäftspraktiken, die immer wieder Gegenstand von Beschwerden seien, durch eine Reihe von Maßnahmen zurückdrängen, "ohne die berechtigten Belange seriöser Gewerbetreibender zu beeinträchtigen".
Konkret sollen nach dem Gesetzentwurf Verträge, die per Telefon zu Gewinnspieldiensten getätigt werden, nur dann Rechtskraft erlangen, wenn sie zusätzlich schriftlich bestätigt werden. Untersagen will die Vorlage Werbeanrufe, die von automatischen Anrufmaschinen stammen. Ein Dorn im Auge sind der Regierung auch überteuerte Abmahngebühren.
Deshalb soll künftig bei einer ersten Abmahnung der Streitwert im Prinzip auf 1.000 Euro begrenzt werden. Diese Regelung würde beispielsweise im Falle eines ersten, nicht legalen Downloads im Internet die Abmahnkosten im Rahmen halten. Allerdings soll es im begründeten Einzelfall Ausnahmen von der Begrenzung des Regelstreitwerts auf 1.000 Euro geben können.
Die Regierung gibt sich überzeugt, dass diese und andere Vorschläge zu einem "deutlich verbesserten Schutz" der Bürger von unseriösen Geschäftspraktiken führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.