Elektronische Signatur EU-weit
Geregelt: Wie sogenannte Vertrauensdienste bezogen und verwendet werden können
Länder fest, dass das neue elektronische Siegel gerade für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung darstelle
Elektronische Signaturen sollen einfacher verwendbar werden und in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Entsprechende Regelungen sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, 18/12494) vor.
Ziel ist es, sichere, vertrauenswürdige und nahtlose Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Geregelt wird, wie sogenannte Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel) bezogen und verwendet werden können. Für die Wirtschaft bedeute die Nutzung qualifizierter elektronischer Vertrauensdienste, dass Verfahren schneller und effizienter würden. Da auf physische Dokumente verzichtet werden könne, ließen sich Prozesse elektronisch und gleichzeitig medienbruchfrei ("papierloses Büro") gestalten, erwartet die Bundesregierung.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Ergänzung des Entwurfs, zu denen sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unterschiedlich äußert. Insgesamt stellen die Länder fest, dass das neue elektronische Siegel gerade für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung darstelle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.06.17
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