Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung
Gesetzentwurf: Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig
Die Deutsche Bundesregierung zeigt sich skeptisch gegenüber einem Gesetzentwurf des Bundesrates (18/12798), der Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen soll. Die Länderkammer begründet ihren Gesetzentwurf "zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung" damit, dass das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht die erhoffte Wirkung gezeitigt habe.
Die Verbraucherzentralen hätten festgestellt, "dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert", schreibt der Bundesrat. Deshalb schlägt er vor, dass solche Verträge erst wirksam werden sollen, wenn sie vom Anbieter nochmals als Text vorgelegt und vom Verbraucher auch in Textform - auf Papier oder auf elektronischem Weg - bestätigt wurden.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, eine Evaluierung des Gesetzes von 2013 durch drei Wissenschaftler habe ergeben, dass "die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig" sei. Die Gutachter hätten allerdings andere Reformvorschläge gemacht.
Der Bundesregierung erscheine es "derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen", schreibt sie. Die Regierung werde nun "prüfen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und gegebenenfalls Handlungsoptionen ermitteln". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 14.07.17
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.