Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Überschuldungsstatistik eine wichtige Grundlage


Gesetzentwurf: Bundesregierung möchte aussagekräftige Schuldnerstatistik dauerhaft fortführen
Entwurf sieht vor, das Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen bis zu 24 spezifische Daten von Schuldnern an das Statistische Bundesamt weiterleiten

(08.11.11) - Die Deutsche Bundesregierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher sei die Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des Bundesstatistikgesetzes erfasst worden – ein entsprechender Gesetzesentwurf (17/7418) soll nun "die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung" der Statistik schaffen. Der Entwurf sieht vor, das Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen bis zu 24 spezifische Daten von Schuldnern an das Statistische Bundesamt weiterleiten.

Die Weiterleitung soll dabei auf elektronischem Wege geschehen. Sowohl Beratungsstellen als auch die von ihnen beratenen Schuldner sollen freiwillig teilnehmen können. Die Beratungsstellen sollen verpflichtet sein, die Einwilligung des Schuldners einzuholen. Nach Angaben der Regierung hat sich die Zahl der teilnehmenden Beratungsstellen seit Beginn der Erfassung von 124 auf 236 erhöht. Die Regierung hofft, dass sich durch die nun festgeschriebene gesetzliche Regelung weitere der rund 1.000 Beratungsstellen anschließen.

Nach Angaben der Regierung hat die Überschuldungsstatistik die Funktion "umfassende Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen". Dies sei unter anderem für die Sozialberichterstattung als auch für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung eine "unverzichtbare Grundlage". Ferner würden die Informationen die Möglichkeit bieten, Maßnahmen der Länder und des Bundes zielgerichteter durchzuführen. Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt erfasste Statistik zu Privatinsolvenzen liefere keine genaueren Angaben über den betroffenen Personenkreis. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen