Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Funde bei Lebensmittel- und Futtermitteltests


Verbraucherschutz: Meldepflichten für Labore wie Hersteller werden verschärft
Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes:
Meldepflicht für private Laboratorien, sobald diese bedenkliche Mengen an gesundheitsgefährdenden Stoffen in Lebens- oder Futtermittelproben festgestellt haben

(09.02.11) - Labore müssen bedenkliche Funde bei Lebensmittel- und Futtermitteltests in Zukunft automatisch melden. Dasselbe gilt für Lebens- und Futtermittelbetriebe, die ihre Waren auf Dioxine, Furane und andere Stoffe untersuchen. Das ist die erste gesetzliche Maßnahme, mit der die Bundesregierung auf den Dioxin-Skandal antwortet.

"Wir werden die Lebensmittelkette sicherer machen", sagte Bundesverbrauerschutzministerin Ilse Aigner. Die Verschärfung der Überwachung sei dabei ein entscheidender Punkt. Mit den neuen Meldepflichten seien die Überwachungsbehörden in der Lage, schneller und gezielter zu reagieren, so Aigner.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes sowie anderer Vorschriften bringt das Kabinett zwei wichtige Bausteine des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette auf den Weg. Der Aktionsplan wurde am 19. Januar beschlossen, nachdem auch die Bundesländer zugestimmt hatten.

Meldepflicht für Labore wie Hersteller
Es besteht nun eine Meldepflicht für private Laboratorien, sobald diese bedenkliche Mengen an gesundheitsgefährdenden Stoffen in Lebens- oder Futtermittelproben festgestellt haben. Das Labor muss die zuständige Behörde sofort über das Ergebnis der Analyse, die angewandte Analysenmethode und den Auftraggeber der Analyse unterrichten.

Außerdem werden Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer verpflichtet, Ergebnisse der Eigenkontrollen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Dabei geht es um den Gehalt an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Dioxine und Furane aber auch Pflanzenschutzmittel, Stoffe mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetalle, Mykotoxine und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln.

Zusammenarbeit bei der Lebensmittelüberwachung
Mit der Meldepflicht der Daten wird zugleich ein Dioxin-Frühwarnsystem eingerichtet. Seit Jahren werden von den Überwachungsbehörden Daten zu Gehalten an Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in Lebensmitteln und Futtermitteln erhoben. Zukünftig sollen diese Informationen in einem gemeinsamen Datenpool im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin zusammengeführt werden. Die Daten werden in vierteljährlichen Lageberichten ausgewertet. So können Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden.

Der Gesetzentwurf regelt auch die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden untereinander. Dies sind die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder mit den Dienststellen des Zolls und mit dem Bundeszentralamt für Steuern. So erhalten die zuständigen Behörden unmittelbar die Informationen über Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Drittländern. Auch Kontrollergebnisse aus dem Internethandel werden zusammengeführt.

Anpassung an EU-Recht
Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem Anpassungen an geltendes EU-Recht vorgenommen. Betroffen sind Regelungen über Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme, der Bereich der Futtermittel sowie der Bereich der pharmakologisch wirksamen Stoffe. Außerdem sollen Straf- und Bußgeldvorschriften überprüft werden, um mögliche Lücken zu schließen.

Der Aktionsplan wird zügig umgesetzt
Die Bundesregierung geht auch die Umsetzung der übrigen Maßnahmen des Aktionsplans zügig an:
>> Einführung einer Zulassungspflicht für bestimmte Futtermittelunternehmer
>> Für die vorgesehene Trennung der Produktionsströme von Futterfetten und Futterfettsäuren einerseits und Fettsäuren und Fetten für industrielle Zwecke andererseits ist eine Rechtsverordnung in Vorbereitung. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Maßnahmen zur Überprüfung des Strafrahmens werden die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits am 17. Februar mit Sachverständigen aus Verbraucherschutz, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erörtern. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen