Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Generalerfassung soll Anlegerschutz bringen


Anlegerschutzgesetz: Bundesweites Register für Anlageberater wird eingeführt - Registrierungspflicht gilt auch für Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte
Gesonderte Regelung für freie Anlageberater: "Die werden sich noch warm anziehen müssen", versicherte die Unionsfraktion

(16.02.11) - Der Finanzausschuss hat dem Entwurf des Anleger- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628, 17/3803) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten für den Entwurf, mit dem ein bundesweites Register für Anlageberater eingeführt wird. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Veränderungen bei offenen Immobilienfonds vor, wo bei der Anteilsrückgabe Kündigungsfristen und Höchstgrenzen zu beachten sind. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Linksfraktion enthielt sich.

Ein Sprecher der Unionsfraktion hatte zuvor die zahlreichen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen an dem Regierungsentwurf erläutert. So soll etwa das für Wertpapiere vorgeschriebene Produktinformationsblatt nur bei Kaufempfehlungen ausgehändigt werden müssen, nicht aber bei Verkaufsempfehlungen.

An der Einführung eines zentralen Registers für Anlageberater von Finanzinstituten hielt die Koalition fest. So müssen die Institute ihre Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.

Auf Nachfragen der Oppositionsfraktion versicherte der CDU/CSU-Sprecher, die Registrierungspflicht gelte auch für Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte. Man wolle mit der Registrierung aber "keine Verkehrssünderkartei" schaffen und keinen Automatismus auslösen. Die BaFin müsse bei Verdacht auf Falschberatung jeden Einzelfall prüfen.

Als "ultima ratio" könne ein Mitarbeiter für zwei Jahre von der Beratungstätigkeit ausgeschlossen werden. Man sei sich aber bewusst, dass die Mitarbeiter nur das letzte Glied in einer langen Kette seien. Die gesetzlichen Regelungen seien notwendig geworden, da sich die Finanzindustrie selbst nach der jüngsten Finanzkrise keine Regeln zum Anlegerschutz gegeben habe. Es müsse "eine andere Unternehmenskultur" geben, verlangte die Unionsfraktion.

Gleichzeitig bestätigte die Unionsfraktion, dass die geplanten Regelungen nicht für freie Anlageberater gelten würden. Regelungen für diesen Kreis würden von der Koalition noch vor der Sommerpause vorgelegt. "Die werden sich noch warm anziehen müssen", versicherte die Unionsfraktion.

Offene Immobilienfonds müssen in Zukunft mehr Eigenkapital vorhalten. Die Quote wird von 30 auf 50 Prozent erhöht Zwei Drittel aller Fonds hätten diese Quote schon. Dadurch könne die Rendite sinken, aber die Sicherheit für die Anleger werde sich erhöhen, so die Unionsfraktion. Um Kleinanlegern entgegenzukommen, dürfen sie in Zukunft unabhängig von den neuen Kündigungsfristen Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Halbjahr an die offenen Immobilienfonds zurückgeben.

Bisher war ein Betrag von 5.000 Euro im Monat vorgesehen. Damit werde für den Privatanleger "zusätzliche Flexibilität" geschaffen, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages.

Die SPD-Fraktion zeigte sich in der Diagnose mit der Union einig, "dass der Mitarbeiter das schwächste Glied in der Kette ist". Nur greife die Koalition zur falschen Therapie, wenn sie 300.000 Berater registrieren wolle. Das sei ein "bürokratisches Monster". In der Zahl seien Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte nicht einmal enthalten.

Die SPD-Fraktion verlangte, die einfachen Berater von der Registrierungspflicht auszunehmen. Andernfalls hätten 20 Mitarbeiter bei der BaFin ein Register von 400.000 Namen zu verwalten. Das sei nicht zielführend. Nur die "Sünder unter den Beratern" sollten dem Register gemeldet werden.

Die FDP-Fraktion nannte den Gesetzentwurf "einen Baustein einer umfassenden Verbraucherschutzgesetzgebung". Das Anlegerschutzgesetz dürfe nicht isoliert gesehen werden. Die Koalition habe noch viel mehr vor, etwa eine Regulierung der Tätigkeit freier Finanzberater mit einheitlichen Haftungsregelungen. Das werde "ein Quantensprung im Verbraucherschutz" werden.

Die Linksfraktion wies auf den Teil des Gesetzentwurfs hin, in dem durch verschärfte Meldepflichten bei Aktienkäufen ein "Anschleichen" an Unternehmen zwecks Übernahme verhindert werden soll. Auch mit dieser Neureglung würden deutsche Unternehmen der Gefahr ausgesetzt bleiben, dass sie übernommen und mit Schulden überhäuft würden. Auch die Schutzmaßnahmen bei offenen Immobilienfonds könnten umgangen werden, etwa durch die Verteilung der Anteile auf mehrere Depots.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich unzufrieden. Das Anlegerschutzgesetz enthalte keine Vorschriften zum Grauen Markt und zu den Zertifikaten, für die es eine Produktregulierung geben müsse. Darauf bleibe die Koalition eine Antwort schuldig.

Mit Mehrheit der Koalitionsfraktion lehnte der Finanzausschuss mehrere Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen zum Anlegerschutz ab (17/2136, 17/3481, 17/3540, 17/3210).
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen