Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes


Keine Energiesteuer auf Brennholz und Holzkohle vorgesehen
Gesetzentwurf sieht eine Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft vor


(11.10.10) - Auf Brennholz und Holzkohle wird keine Energiesteuer erhoben. Diese Klarstellung "zur Verbesserung der Rechtssicherheit" enthält der von der Deutschen Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/3055). Brennholz unterliege auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten nicht der Energiesteuer, heißt es in dem Entwurf.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass Wasserfahrzeuge im Hafen, die ihren Strombedarf von Land her decken und nicht über die eigene Generatoren-Stromversorgung, diesen Strom steuerbefreit beziehen können.

"Die Regelung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Schiffe würden während der Hafenliegenzeiten erhebliche Mengen an Strom zum Beispiel für den Betrieb von Kühlcontainern verbrauchen.

Die Abgase der Schiffsgeneratoren, die steuerfreies Mineralöl verwenden, würden zur Beeinträchtigung der Luftqualität in den Seehäfen beitragen. In Travemünde seien Schiffe für 90 Prozent der Schwefeloxid- und 80 Prozent der Stickoxidemissionen verantwortlich.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Unterstützung der Landwirtschaft und Forstwirtschaft vor. Beim steuerbegünstigten Agrardiesel wird der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro gestrichen. Außerdem entfällt die Obergrenze von 10.000 Liter Agrardiesel pro Betrieb. Damit werde der forst- und landwirtschaftliche Sektor vor dem Hintergrund der weithin ungleichen Besteuerung von Agrardiesel im EU-Vergleich verstärkt entlastet.

Die Neuregelungen sollen zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 358 Millionen Euro im Jahr beim Bund führen.

In einer Stellungnahme kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass Deponiegas und Klärgas entgegen der bisherigen Regelung von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen