Einfachere Rückgabe von Elektrogeräten
WEEE-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen
Ziel ist es, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen und wertvolle Metalle rückzugewinnen
(12.06.15) - Die Deutsche Bundesregierung will die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu regeln. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (18/4901) soll große Vertreiber zukünftig verpflichten, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Vertreiber sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Ziel ist es, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, wertvolle Metalle rückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll eingedämmt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Rechtssicherheit für Betriebsräte
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.
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Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.
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EU-Richtlinie 2023/2413
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen.
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Maßstab der Sachdienlichkeit
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (20/10942) vor.
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Erlass von Rechtsverordnungen
Die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden.