Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Produktionsmethoden der Fischerei


Gesetzentwurf: Die Fischetikettierung soll verbessert werden
Mit der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes soll zudem eine Regelungslücke hinsichtlich der Bußgeldvorschriften geschlossen werden

(11.06.15) - Die Verbraucher sollen mehr über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erfahren. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes (18/4892) hervor. Die Änderung ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die die Vorschriften zur Verbraucherinformation der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 ablöst.

Danach sollen für die Gebiete des Nordostatlantiks als auch für die Fanggebiete im Mittelmeer und im Schwarzen Meer differenziertere Angaben über die Herkunft der Produkte gemacht werden. Weil außerdem bestimmte Fanggeräte die Umwelt stärker belasten würden als andere, soll in Zukunft die Art des Fangvorgangs angegeben werden.

Mit der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes soll zudem eine Regelungslücke hinsichtlich der Bußgeldvorschriften geschlossen werden, die Verbote des Verbringens, der Einfuhr oder der Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU vorschreiben. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen