Fernabsatz von Tierarzneimitteln
Gesetzentwurf: Arzneimittelgesetz soll für Mittel neuartiger Therapien gelten
Klarstellung für Humanarzneimittel über Mittel für neuartige Therapien
(13.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung legt einen Entwurf (17/4231) zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor. Darin trägt die Regierung einem Beschwerdeverfahren zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln seitens der EU-Kommission sowie einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln Rechnung.
Weiter wurde eine Klarstellung für Humanarzneimittel über Mittel für neuartige Therapien festgeschrieben, für die ebenfalls die Kostenvorschriften des Arzneimittelgesetzes gelten sollen.
Ferner wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Ablösung und Änderung einzelner EU-Verordnungen vorgenommen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
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Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
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Bekämpfung von Finanzkriminalität
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
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Auskunftssperren für Mandatsträger
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.