Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats
Gesetzentwurf: Deutsche Bundesregierung legt Entwurf zu Novelle des Europäischem Betriebsräte-Gesetz vor
Ziel der Neufassung, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen zu stärken
(14.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung hat den Entwurf der Novelle des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes (17/4808) vorgelegt. Damit soll die neu gefasste EU-Richtlinie "über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen" in nationales Recht umgesetzt werden, wie die Regierung in der Vorlage erläutert.
Danach ist es Ziel der Neufassung, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen zu stärken. Zu den wesentlichen Änderungen gehören laut Regierung die erweiterte Definition der Begriffe Unterrichtung und Anhörung, die Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften als Sachverständige zur "Unterstützung der Verhandlungen des besonderen Verhandlungsgremiums" sowie die Regelungen für erforderliche Schulungen von Mitgliedern dieses Gremiums und des Europäischen Betriebsrates.
Ferner zählen dazu der Vorlage zufolge die Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe sowie ein "Zwei-Jahres-Zeitraum bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist, in dem bestehende Vereinbarungen noch nach dem derzeit geltenden Recht angepasst oder neu abgeschlossen werden können".
Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, ist die im Jahr 2009 in Kraft getretene Richtlinie bis zum 5. Juni dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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