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Gesetzentwurf: Banker-Boni werden begrenzt


"Übermäßige Übernahme von Risiken durch die Finanzmarktakteure" eine Ursache der Krise
BaFin kann in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile untersagen


(16.04.10) - Die Boni-Zahlungen für Banker und Manager von Versicherungen sollen begrenzt und schärfer kontrolliert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291) vor.

Nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung und Zusammensetzung der Vergütungssysteme sowie über die Leistungszeiträume enthält der Gesetzentwurf nicht. Diese Fragen sollen "flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen geregelt werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Nach Ansicht der Regierung war die "übermäßige Übernahme von Risiken durch die Finanzmarktakteure" eine Ursache der Krise. Die gängigen Vergütungssysteme hätten dazu beigetragen. "Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist und einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, kann dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren", schreibt die Regierung. Die Finanzmarktkrise habe jedoch gezeigt, dass durch eine falsche Vergütungspolitik gesetzte Fehlanreize nicht nur zu Risiken für einzelne Unternehmen, sondern für die gesamte Finanzstabilität führen könnten.

In dem Gesetzentwurf wird geregelt, dass die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile (Boni) untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses der Bank oder Versicherung beschränken kann. Diese Maßnahmen seien geeignet, neuen Krisen vorzubeugen oder wenigstens entgegenzuwirken.

Mit dem vergleichsweise geringen Eingriff der BaFin "wird das höchste volkswirtschaftliche Schutzgut – Erhalt eines funktionierenden Kredit- und Versicherungswesens – gesichert und/oder vor der Funktionsunfähigkeit bewahrt", heißt es in dem Entwurf. In bereits gezahlte Vergütungen soll nachträglich nicht mehr eingegriffen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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