Verbesserte Effizienz der Zwangsvollstreckung
Deutscher Bundesrat regt eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens an
Gesetzentwurf: Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen soll auch auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, übertragen werden können
(13.04.10) - Der Deutsche Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/1210). Dazu sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
Ein neuer Artikel 98 a soll in die Verfassung eingefügt werden. Dieser sagt aus, dass auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, übertragen werden kann.
Zur Begründung heißt es, der Einsatz von Privaten verbessere die Effizienz der Zwangsvollstreckung, indem er neue Leistungsanreize schaffe. Diese seien im gegenwärtigen System mit der "aufwändigen, umstrittenen und sehr konfliktträchtigen" Bürokostenentschädigung nicht möglich. Zudem verschärfe die anhaltend schlechte wirtschaftliche Situation den Druck der Gläubiger, offene Forderungen zu realisieren. Gleichzeitig würden die Möglichkeiten, bei den Schuldnern in pfändbare Vermögensobjekte zu vollstrecken, immer seltener.
Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers werde dadurch erheblich erschwert. Der Länderkammer findet, die steigenden Anforderungen an diese Tätigkeit gebiete deshalb, neue Leistungsanreize zu schaffen. Private würden unter staatlicher Aufsicht und Verantwortung die Aufgabe effizienter erledigen. Sie würden im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig sein.
An Stelle des Systems der Bürokostenentschädigung stünde ein Personal- und Sachmitteleinsatz aufgrund der unternehmerischen Entscheidung des Gerichtsvollziehers, so der Bundesrat.
Die Deutsche Bundesregierung begrüßt die Initiative des Bundesrates für eine Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Private. Dazu hatte der Länderkammer schon einmal im Juni 2007 einen Versuch gestartet (16/5724). (Deutscher Bundesrat: ra)
Meldungen: Gesetze
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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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