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Chemikaliengesetz wird an EU-Recht angepasst


Gesetzentwurf: Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien
Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile wurden grundlegend neu gestaltet


(16.06.11) - Die Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sollen an die neue EU-Rechtslage angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (17/6054) vorgelegt.

Nach Angaben der Bundesregierung führt die EU mit der CLP-Verordnung ein neues, weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein. CLP steht für "Classification, Labelling, Packaging". Als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht müssten die Vorschriften nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Notwendig sei aber, die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Verordnung in Deutschland zu schaffen.

Zum Inhalt der CLP-Verordnung schreibt die Bundesregierung, dass die bisherige Zuordnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu Gefährlichkeitsmerkmalen durch Gefahrenklassen ersetzt werde, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft würden. Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile seien grundlegend neu gestaltet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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