Chemikaliengesetz wird an EU-Recht angepasst
Gesetzentwurf: Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien
Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile wurden grundlegend neu gestaltet
(16.06.11) - Die Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sollen an die neue EU-Rechtslage angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (17/6054) vorgelegt.
Nach Angaben der Bundesregierung führt die EU mit der CLP-Verordnung ein neues, weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein. CLP steht für "Classification, Labelling, Packaging". Als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht müssten die Vorschriften nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Notwendig sei aber, die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Verordnung in Deutschland zu schaffen.
Zum Inhalt der CLP-Verordnung schreibt die Bundesregierung, dass die bisherige Zuordnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu Gefährlichkeitsmerkmalen durch Gefahrenklassen ersetzt werde, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft würden. Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile seien grundlegend neu gestaltet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.