Chemikaliengesetz wird an EU-Recht angepasst
Gesetzentwurf: Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien
Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile wurden grundlegend neu gestaltet
(16.06.11) - Die Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sollen an die neue EU-Rechtslage angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (17/6054) vorgelegt.
Nach Angaben der Bundesregierung führt die EU mit der CLP-Verordnung ein neues, weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein. CLP steht für "Classification, Labelling, Packaging". Als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht müssten die Vorschriften nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Notwendig sei aber, die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Verordnung in Deutschland zu schaffen.
Zum Inhalt der CLP-Verordnung schreibt die Bundesregierung, dass die bisherige Zuordnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu Gefährlichkeitsmerkmalen durch Gefahrenklassen ersetzt werde, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft würden. Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile seien grundlegend neu gestaltet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
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Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.