Bis 2017 alle Atomkraftwerke abschalten
Gesetzentwurf der Grünen: Für alle Kraftwerke wird in einem Entwurf ein fester Endzeitpunkt für den Betrieb festgelegt
Atomkraftwerke: Angriffe mit Passagierflugzeugen seien nach dem 11. September 2001 eine reale Gefahr und kein tolerables Restrisiko
(09.06.11) - Das letzte Atomraftwerk in Deutschland soll seinen Betrieb im Jahr 2017 beenden. Dieses Ziel verfolgt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (17/5931). Danach sollen die Laufzeitverlängerung zurückgenommen und die unsichersten Atomkraftwerke sofort abgeschaltet werden. Für alle Kraftwerke wird in dem Entwurf ein fester Endzeitpunkt für den Betrieb festgelegt. Deren Betrieb soll spätestens 28 Jahre nach Begin des kommerziellen Leistungsbetriebes enden.
In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Fraktion, die sofortige Einstellung des Betriebs der ältesten Atomkraftwerke sei im Hinblick auf die Sicherheit der Bürger zwingend. Die ältesten Kraftwerken seien entweder gar nicht oder besonders unzureichend gegen den Fall eines Flugzeugabsturzes oder eines terroristischen Angriffs mit einem Flugzeug geschützt. Angriffe mit Passagierflugzeugen seien nach dem 11. September 2001 eine reale Gefahr und kein tolerables Restrisiko. Zur Frist von 28 Jahren heißt es, dieser Zeitraum reiche aus, "um bei verständiger verfassungsrechtlicher Würdigung einen Entschädigungsanspruch auszuschließen".
Folgende Atomkraftwerke sollen nach Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sofort abgeschaltet werden: Biblis A, Neckarwestheim I, Biblis B, Brunsbüttel, Isar I, Unterweser, Philippsburg I, Grafenrheinfeld und Krümmel. Die Abschalttermine für die anderen Anlagen: Grundremmingen B (19.7.2012), Grundremmingen C (18.1.2013), Grohnde (1.2.2013), Philippsburg 2 (18.4.2013), Brokdorf (22.12.2014), Isar 2 (9.4.2016), Emsland (20.6.2016), Neckarwestheim 2 (15.4.2017). (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>