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Bilanzrecht für Kleinstkapitalgesellschaften


Neuerungen zum "Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben"
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG)

(17.01.13) - Die Bundesregierung will das Bilanzrecht für Kleinstkapitalgesellschaften vereinfachen. Deshalb hat sie den Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (17/11292) in den Bundestag eingebracht. Dieser beinhalte Neuerungen zum "Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben", schreibt die Regierung in der Vorlage.

Den betroffenen Unternehmen soll erlaubt werden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf einen Anhang zu verzichten, "wenn sie wenige Informationen unter die Bilanz setzen". Zudem entfalle die Pflicht, den Jahresabschluss zu veröffentlichen, "wenn das Unternehmen die Bilanz bei der zuständigen Stelle einreicht und auf diese Weise Dritten über das zentrale Register auf Antrag eine Kopie zur Verfügung gestellt wird", heißt es weiter. (Deutscher Bundestag: ra)


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