Presseverlage im Online-Bereich
Gesetzentwurf: Deutsche Bundesregierung will Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern
Leistungsschutzrecht: "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes"
(18.12.12) - Die Deutsche Bundesregierung will sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Deshalb hat sie einen "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" (17/11470) in den Bundestag eingebracht. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, "soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden", schreiben die Gesetzesinitiatoren zur Begründung. Mit diesem, heißt es in der Vorlage weiter, werde den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen".
Die Neuregelung gelte jedoch nur als Schutz vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell, argumentiert die Regierung, sei "in besonderer Weise darauf ausgerichtet", für die eigene Wertschöpfung "auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen".
Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer sowie Rechtsanwaltskanzleien, Verbände und Unternehmen der sonstigen gewerblichen Nutzung würden nicht erfasst und die Verbraucherrechte sowie das Zitatrecht unberührt bleiben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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