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Aufbau eines Trennbankensystems


Finanzmarkt-Compliance: Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran
Finanzmarktstabilisierung: Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute

(19.06.13) - Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei, sagt die Bundesregierung. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Nach dem Trennbankengesetz müssen Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen.

Mit dem Gesetz baut die Bundesregierung den Ordnungsrahmen für den Finanzsektor weiter aus. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte dazu im Februar: "Wir gehen damit die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker frontal an und fügen unserem seit dem Beginn dieser Legislaturperiode konsequent verfolgten neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte weitere wichtige Bausteine hinzu."

Die Vorschriften sollen es ermöglichen, frühzeitig Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können.

Global und national systemrelevante Institute müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstellt Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiert diese ebenfalls mindestens einmal jährlich.

Strafbarkeit von Geschäftsleitungen
Der Gesetzentwurf begründet außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleiterinnen und -leitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement. Er schafft auf der Grundlage bestehender Vorschriften konkrete Pflichten für das Risikomanagement.

Die Verletzung dieser Pflichten wird bestraft, wenn als Folge ein Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet oder ein Versicherungsunternehmen insolvent wird. Die Bundesregierung sanktioniert so Missmanagement und trägt zur Vermeidung künftiger Unternehmenskrisen bei.

Deutschland nimmt erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran. Es folgt hierbei im Wesentlichen den Erkenntnissen und Empfehlungen des Liikanen-Berichts.

Die Sachverständigengruppe zur Reformierung der EU-Bankenstruktur um Erkki Liikanen, Gouverneur der Bank of Finland und ehemaliges Mitglied der EU-Kommission, legte Anfang Oktober 2012 ihren Bericht vor. Sie hatte darüber beraten, ob die laufenden regulatorischen Reformen ausreichen. Weiterhin wurde untersucht, ob darüber hinaus strukturelle Reformen der EU-Banken die Finanzstabilität stärken sowie den Verbraucherschutz verbessern würden - und ob in diesem Fall eventuell Empfehlungen abzugeben sind. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

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    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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