Errichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems
Gesetzentwurf: Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll schärfer bekämpft werden
Für die Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz soll in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein
(12.04.11) - Der Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll schärfer bekämpft werden. Diesem Zweck dient der von der Deutschen Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (17/5261). Damit werden auch Vorgaben der Euro popäischen Union zur Errichtung eines FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade)-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren umgesetzt.
Für die Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz soll in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein. Die Einfuhr von Holzprodukten soll nur mit einer gültigen FLEGT-Genehmigung zulässig sein. Bei Zweifel an der Gültigkeit von Genehmigungen sollen Untersuchungen der Holzprodukte vorgenommen werden.
Wenn sich herausstellen sollte, dass die Holzprodukte nicht den Angaben der Genehmigung entsprechen, soll die Bundesanstalt die Produkte beschlagnahmen dürfen. Beschlagnahmte Holzprodukte sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht an den Ort der Herkunft zurückgebracht werden, "damit Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte nicht als Anreiz für weiteren illegalen Einschlag wirken können.
Stattdessen sind die Holzprodukte zu verkaufen und die Erlöse an die Staatskasse abzuführen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.