Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Harmonisierung des Emissionshandelssystems


Experten fordern Änderungen am Entwurf der Bundesregierung zum Emissionshandel
Regierungsentwurf geht auf eine Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie


(15.04.11) - Unterschiedliche Kritikpunkte äußerten Experten während der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (17/5296).

Der Regierungsentwurf geht auf eine Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zurück, die die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen in einem EU-weiten Handelssystem schafft. Ziel ist es, durch kosteneffiziente Verringerung der Emission von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Durch den Gesetzentwurf soll die vorgesehene stärkere Harmonisierung des seit 2005 bestehenden Emissionshandelssystems, die Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Rechtsanwältin Ines Zenke aus der Berliner Kanzlei "Becker Büttner Held" mahnte, dass der Entwurf überarbeitet werden solle und dass Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der komplizierten Vorschriften, Unterstützung bräuchten. In manchen Fällen sei den Antragstellern nicht ganz klar, welche Informationen von ihnen erwartet würden. In ihrer schriftlichen Stellungnahme schrieb sie, dass die Neuerungen in einigen Punkten die bestehende Rechtslage für die betroffenen Unternehmen deutlich verschlechtern würden. Sie kritisierte zudem, dass der Kabinettsentwurf die Zustimmung des Bundesrates nicht vorsehe und sprach sich für eine Härtefallregelung aus.

Jürgen Hacker (Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz – bvek) sprach sich gegen den geplanten Paragraphen 27 zur Befreiung von Kleinemittententen aus und schlug, vor diesen ersatzlos zu streichen. Er gab zu Bedenken, "dass wenn diese Regelung beschlossen werden sollte, dürfte sie weitgehend eine Totgeburt sein", da sie wegen "gleichwertiger Maßnahmen … keine wirkliche Erleichterung oder Besserstellung der befreiten Anlagen erbringen" würden. Er kritisierte zudem den geplanten Anstieg der Kosten für das Personen- oder Händlerkonto von 200 auf 400 Euro, da sich beim Bundesumweltamt der Aufwand nicht erhöhen würde.

Armin Rockholz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schrieb in seiner Stellungnahme, der Versuch die EU-Emissionshandelsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, sei "nicht vollständig gelungen und reicht nicht aus". Er nannte als zentrale Forderungen unter anderem den Abbau von Bürokratiekosten, die Beibehaltung des örtlichen Genehmigungsverfahren, die unbürokratische Befreiung der Kleinanlagen vom Emissionshandel sowie die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in zwei Stufen. Rockholz schlug auch vor, dass Unternehmen für ihre Bemühungen belohnt werden sollten nach dem Prinzip: "Je mehr ich tue, desto weniger muss ich bezahlen".

Der Vertreter vom Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF), Karlheinz Haag , kritisierte, dass es für die Airlines "keine adäquate Rechtslage" geben würde. Er befürchtete, dass verschiedene Staaten am Emissionshandel nicht teilnehmen würden und warnte vor Wettbewerbsnachteilen der europäischen Fluglinien. Haag schlug Ausnahmereglungen vor, bis geklärt sei, ob ausländische Airlines einbezogen werden könnten.

Dietrich Brockhagen (atmosfair) bezeichnete dagegen die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel für "überfällig". Er forderte, dass die Regelungen – auch im Interesse der Rechtssicherheit für die Akteure – schnell umgesetzt werden. "Er besteht Dringlichkeit", sagte Brockhagen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen