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Strengere Kriterien für Abschlussprüfung


Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

(22.04.16) - Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/7219) und damit eine weitere Maßnahme zur Finanzmarktstabilisierung mit geringfügigen Änderungen angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen.

Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Im Ausschuss stimmten die Grünen gegen den Gesetzentwurf, alle anderen Fraktionen dafür.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorschriften der Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 196) sowie der Ausführung der (unmittelbar anwendbaren) Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 77; L 170 vom 11.6.2014, S. 66). Die beiden vorgenannten EU-Rechtsakte sind am 16. Juni 2014 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis spätestens 17. Juni 2016 erfolgen. (Deutscher Bundesregierung: ra)


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