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Rahmen für EU-weite Kontenpfändung


Gesetz soll regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kostenpfändungsverordnung zuständig sind
Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen erleichtern

(13.04.16) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7560) in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll. Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark unmittelbar geltendes Recht, zu ihrer Durchführung sind aber nach Angaben der Bundesregierung einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich.

Das Gesetz soll insbesondere regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kontenpfändungsverordnung zuständig sind. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung vereinfachen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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