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Regierung will neue Infrastrukturabgabe


Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein
Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf ab, da unter anderem die Einnahmenberechnungen nicht nachzuvollziehen seien

(24.02.15) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/3990) vorgelegt. Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist.

Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein. Aufgrund des dichten Bundesfernstraßennetzes in der Bundesrepublik Deutschland sei davon auszugehen, dass nahezu alle abgabepflichtigen Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen das Bundesfernstraßennetz im Jahresverlauf nutzen würden, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Die Abgabe müsse deshalb von allen Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das Kraftfahrtbundesamt entrichtet werden. Die Kosten für eine Jahresvignette würden sich nach Hubraum und den Umwelteigenschaften des Pkw beziehungsweise bei Wohnmobilen nach dem Gewicht bestimmen.

Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können laut Gesetzentwurf zwischen einer sich ebenfalls an den spezifischen Fahrzeugeigenschaften bemessenden Jahresvignette oder eine Kurzzeitvignette zum Pauschalpreis von zehn Euro (zehn Tage) oder 22 Euro (zwei Monate) wählen. Der Erwerb soll im Internet oder an Einbuchungsstellen möglich sein.

Da die Halter von der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen, werden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Steuerentlastungsbeträge in das Kraftfahrtsteuergesetz aufgenommen, schreibt die Regierung. Damit sei sichergestellt, dass Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeugen keine zusätzliche Belastung auferlegt würde.

Die Abgabe soll als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben werden. Die Fahrtberechtigung sei mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichten der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

Die Bundesregierung rechnet mit Gesamteinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro, wobei rund drei Milliarden Euro auf im Inland zugelassene Fahrzeuge und rund 700 Millionen Euro auf nicht im Inland zugelassene Fahrzeuge entfallen würden. Die um die Systemkosten verminderten Einnahmen aus der Abgabe würden zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes einfließen und dort teilweise steuerfinanzierte Mittel ersetzten.

Die Bundesregierung hält laut Gesetzentwurf die Einführung der Abgabe mit dem EU-Recht vereinbar, da unter anderem die Pflicht zur Zahlung der Abgabe unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort des Nutzers und unabhängig vom Ort der Zulassung des Kraftfahrzeugs bestehe.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf ab, da unter anderem die Einnahmenberechnungen nicht nachzuvollziehen seien. Weiter hat der Bundesrat grundsätzliche Bedenken, ob die gleichzeitige Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland und eines Freibetrags bei der Kfz-Steuer in gleicher Höhe mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Deshalb erwartet er, dass die Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren sicherstellt, dass spätestens zum Zeitpunkt der Beschussfassung durch den Deutschen Bundestag eine abschließende Stellungnahme der EU-Kommission zur Europarechtkonformität vorliegt. Schließlich hält der Bundesrat fest, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, da den auf Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behörden neue Aufgaben übertragen würden. Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Gegendarstellung der Gegenäußerung des Bundesrates. (Deutsche Bundesregierung: ra)




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