Verbindliches Register für Lobbyisten
Lobbytätigkeit muss transparent sein: Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen
Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(17.02.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für die Einführung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Lobbyisten stark. In einem Antrag (18/3920) fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Danach soll bei der Definition des registrierungspflichtigen Interessensvertreters das entscheidende Kriterium die Absicht sein, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen. Lobbisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen der Vorlage zufolge nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.
In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register laut Antrag unter anderem "Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen" enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.
Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten weiter. Der Zugang von Lobbyisten zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll danach - sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist - nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso wie die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag. Ferner spricht sich die Fraktion in dem Antrag für eine Kennzeichnung der Mitwirkung von Lobbyisten in den für das Parlament bestimmten Vorlagen der Exekutive aus.
Der Bundestag soll laut Vorlage dafür Sorge tragen, dass der Kontakt von Interessensvertreten zu Abgeordneten uneingeschränkt möglich bleibt. Wie die Fraktion schreibt, ist der Austausch von Politik und Interessenvertretern wichtig für eine funktionierende Demokratie. Lobbyisten brächten wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in den Prozess der politischen Meinungsbildung ein. Gleichwohl habe der Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen. Daher müsse Lobbytätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen. Allen Interessengruppen seien unabhängig von der finanziellen Ausstattung die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive einzuräumen. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>