Zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital
Deutsche Bundesregierung: 4 Milliarden Euro für günstige Mittelstands-Kredite
413 Millionen Euro für die Wirtschaftsförderung aus dem ERP-Sondervermögen
(27.10.10) - Im Jahr 2011 will die Deutsche Bundesregierung aus dem sogenannten ERP-Sondervermögen 413 Millionen Euro für die Wirtschaftsförderung bereitstellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesregierung (17/3119) hervor.
Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein seit 1953 bestehendes Sondervermögen des Bundes, das ursprünglich auf Grundlage des Marshallplanes im Rahmen des "European Recovery Program" zur Verfügung gestellt wurde.
Im nächsten Jahr sollen laut Bundesregierung mit dem Geld vor allem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, "insbesondere des Mittelstandes" und Angehörige freier Berufe gefördert werden. Sie sollen zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital von insgesamt rund 4 Milliarden Euro erhalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
-
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
-
Bekämpfung von Finanzkriminalität
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).
-
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
-
Auskunftssperren für Mandatsträger
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.