Regierung will mehr Transparenz bei Aktien
Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht
Dazu soll vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden
(30.06.15) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5010) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht vorgelegt. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden.
Dazu soll vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kommen Änderungen unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie im Handelsgesetzbuch.
Wesentliche Änderungen sind laut Gesetzentwurf die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität und die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten sowie die Einführung einer grundsätzlich zwingenden Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.