Exportgrundsätze sollen in das Gesetz
Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollen im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz verankert werden
Berichtspflichten der Regierung: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen
(22.06.15) - Die in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollen im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz verankert werden. Dazu zählen sollen insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des gemeinsamen Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/4940).
Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen.
"Obwohl die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern dem Ziel dienen, Rüstungsexportentscheidungen an strenge menschenrechtliche Kriterien zu koppeln und Exporte an Drittstaaten zu einer Ausnahme zu machen, stellen gerade diese Exporte heute den Hauptanteil dar", kritisieren die Abgeordneten. So seien 2013 62 Prozent der Waffen an Staaten verkauft worden, die weder Mitglieder der EU noch der Nato seien. Auf Exporte an Drittstaaten seien 3,6 Milliarden Euro des Gesamtvolumens der Einzelgenehmigungen von 5,8 Milliarden Euro entfallen. Hauptabnehmer deutscher Militärgüter seien heute Algerien, Katar, Saudi-Arabien und Indonesien. (Deutscher Bundestag: ra)
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.