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EEG-Ausnahmen für zwei weitere Branchen


Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden
In Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen

(12.06.15) - Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/4683, gleichlautend von der Bundesregierung auf 18/4891) zu.

Die Koalitionsfraktionen votierten für den Entwurf, die Fraktion Die Linke war dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, argumentieren die Fraktionen.

Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, in dem unter anderem eine Einschränkung des Kreises der privilegierten Unternehmen gefordert wird. Durch die EEG-Novelle seien 219 Branchen berechtigt, Anträge auf einen Teilerlass der EEG-Umlage zu stellen. Das seien über 90 Prozent des produzierenden Gewerbes, obwohl viele dieser Betriebe nicht im internationalen Wettbewerb stehen würden. Wenn jetzt zwei weitere Branchen in den Kreis privilegierter Unternehmen aufgenommen werden sollten, dann blieben lediglich 25 Branchen des produzierenden Gewerbes übrig, die die besondere Ausgleichsregelung nicht in Anspruch nehmen könnten. Das sei nicht hinnehmbar. (Deutscher Bundestag: ra)


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