Nachunternehmerhaftung bei Paketdiensten
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express-und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
Einführung einer Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft
Die Deutsche Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/13958) vorgelegt, der vorsieht, eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) einzuführen. Vorbild sollen die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft sein.
Die Bundesregierung begründet die Initiative damit, dass es viele Paketdienste gebe, die fast ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier komme es häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit zum Teil kriminellen Strukturen, heißt es im Entwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 05.12.19
Meldungen: Gesetze
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