Weg frei für REACH
Deutsches Bundeskabinett beschloss Änderung des Chemikalienrechts: Anpassung an die REACH-Verordnung
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "REACH ist eine der ehrgeizigsten umweltpolitischen Richtlinien in der Geschichte der EU"
(04.01.08) - Das Bundeskabinett hat im Dezember den Weg für die Anwendung des neuen europäischen Chemikalienrechts REACH freigemacht. Es verabschiedete ein Gesetz, mit dem das deutsche Chemikalienrecht an die neuen Regelungen angepasst und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben werden können. Durch die so genannte "REACH-Verordnung" wird das Chemikalienrecht in der Europäischen Union grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Ihr Hauptziel ist es, bestehende Wissenslücken hinsichtlich möglicher Stoffrisiken zu schließen und so einen verantwortlicheren Umgang mit Stoffen zu ermöglichen.
Das neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen, und ein darauf aufbauendes Risikomanagement wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen. So wird künftig ein höheres Schutzniveau für die Umwelt sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleistet. Zusätzlich werden starke Anreize dafür geschaffen, dass besonders besorgniserregende Stoffe durch sicherere Alternativen ersetzt werden.
Weitere Informationen:
Verantwortliche Behörden
Dokumente zum Thema REACH
REACH-Portale und Links
Kurzinfo: REACH
- steht für eine EG-Verordnung zur Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien),
- verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z.B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt,
- erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
- verbietet oder beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe,
- führt ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe ein,
- verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
- verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
- errichtet auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte,
- wird seine Wirkung über einen längeren Zeitraum entfalten. Schätzungsweise 30000 Stoffe müssen über einen Zeitraum von elf Jahren registriert werden. Zuerst sind diejenigen Stoffe an der Reihe, die in großen Mengen hergestellt werden oder bereits heute als besonderes gefährlich bekannt sind.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte: "REACH ist eine der ehrgeizigsten umweltpolitischen Richtlinien in der Geschichte der EU. Sie ist ein Riesenschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz und eröffnet zugleich der Wirtschaft neue Innovationschancen. Es ist nun die Aufgabe der Unternehmen, der Mitgliedstaaten und der neuen Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki, REACH mit Leben zu erfüllen. Dem trägt die Bundesregierung mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf Rechnung." (BMU: ra)
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