Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verkauf von Hypothekenkrediten


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk stellt Eckpunkte ihres Gesetzentwurfs zum Schutz von Kreditnehmern vor Zwangsversteigerung bei Verkauf ihrer Darlehen vor
Bayern will Darlehnsnehmer schützen - Kreditnehmer muss ein Kündigungsrecht haben, wenn der Kredit an einen unseriösen Kreditkäufer verkauft wird


(28.01.08) - Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Schutz von Kreditnehmern vor dem Verkauf der Forderungen der Banken an unbekannte Finanzinvestoren und einer anschließenden Zwangsvollstreckung hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk konkrete Eckpunkte ihres demnächst zu erwartenden Gesetzentwurfs zum Schutz der Häuslebauer vorgestellt:

"Wir dürfen uns nicht, wie es die Bundesjustizministerin vorschlägt, damit begnügen, den Kreditnehmern Schadensersatzansprüche anzubieten, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung bereits versteigert wurde", sagte Merk. "Wir müssen verhindern, dass es überhaupt so weit kommt! Das heißt konkret: Der Sicherungsvertrag, der eine Vollstreckung verhindert, so lange der Kreditnehmer seine Raten regelmäßig bezahlt, muss auch gegen den Kreditkäufer geltend gemacht werden können. Flankierend sind aber zum Schutz des Kreditnehmers noch folgende weitere Punkte erforderlich:

>> Erst wenn der Kreditnehmer mit mehr als drei monatlichen Zahlungen in Verzug ist, darf überhaupt vollstreckt werden
>> Der Kreditnehmer muss ein Kündigungsrecht haben, wenn der Kredit an einen unseriösen Kreditkäufer verkauft wird
>> Drei Monate vor dem vorgesehenen Ende des Kreditvertrages muss der Verbraucher künftig vom Kreditinstitut informiert werden, damit er sich um eine Verlängerung des Kreditengagements seiner Bank bemühen oder eine Umschuldung herbeiführen kann."

Auf diesen Eckpunkten wird der Gesetzentwurf beruhen, den ich zu diesem Thema vorlegen werde", erklärte Merk.
(Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen