Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches


Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches: Verfahrensrecht der Sozialversicherung wird vereinfacht – Bundesrat will mehr als die Bundesregierung
Meldepflicht von Insolvenzverwalter in Insolvenzfällen soll gesetzlich geregelt werden – Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gehören im Insolvenzfall zum Vermögen des Arbeitnehmers


(05.10.07) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches (16/6540) passt Regelungen des Verfahrensrechts der Sozialversicherung an die Erfordernisse der betrieblichen Praxis an.

Dazu würden Arbeitsabläufe vereinfacht oder zusammengefasst. Regelungen, die sich in der Praxis nicht bewährt hätten, würden aufgehoben. Das Gesetz sehe unter anderem vor, die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis zusammenzufassen und die Sozialversicherungs-Verordnung aufzuheben.

Außerdem werde die Meldepflicht von Insolvenzverwalter in Insolvenzfällen gesetzlich geregelt. Des Weiteren werde klargestellt, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung im Insolvenzfall zum Vermögen des Arbeitnehmers gehören.

Optimierungen und Vereinfachungen bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich der Sozialversicherungen werden vom Bundesrat begrüßt, heißt es in seiner Stellungnahme. Es gelte Melde-, Auskunfts- und Bescheinigungsaufwand der Arbeitgeber auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, so fordert der Bundesrat, sollen Vertrauensschutzregelungen für Versicherte, die am 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbar hatten, auf Versicherte ausgeweitet werden, die an diesem Stichtag im Besitz einer Vorruhestandsvereinbarung waren.

Das lehnt die Bundesregierung ab. Es werde jedoch geprüft, ob es für diesen Personenkreis zur Aufrechterhaltung des Sozialversicherungsschutzes ergänzender Regelungen bedarf. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen