Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union
"Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte": Ökodesign-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen
Zielvorgaben der EU zur Verringerung von Treibhausgasemissionen erreichen - Wirtschaft solle durch ein Informationsangebot unterstützt werden
(15.10.07) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die "umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte" (16/6651) vorgelegt, durch den die so genannte Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Die Richtlinie zielt darauf ab, den freien Verkehr mit energiebetriebenen Produkten, die bestimmten Anforderungen entsprechen, zu gewährleisten und ihre Umweltauswirkungen zu mindern. Vor allem soll bessere Energieeffizienz dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Die Nachfrage nach Elektrizität sei die am schnellsten wachsende Kategorie des Endenergieverbrauchs und werde in den nächsten 20 bis 30 Jahren weitersteigen, wenn keine politischen Maßnahmen dagegen ergriffen werden, schreibt die Bundesregierung.
Energieeinsparungen seien die günstigste Art, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von Einfuhren zu reduzieren. Betroffen vom Gesetzentwurf sind Produkte mit einem EU-weiten Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr, mit erheblichen Umweltauswirkungen und einem "hohem Potenzial für eine Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit".
Erfasst werden soll der gesamte Lebenszyklus des Produkts, vom Einsatz der Rohstoffe bis zum Recycling oder zur Beseitigung der Geräte. Nach Regierungsangaben können die Vorschriften einen Hersteller verpflichten, die Umweltaspekte eines Produktes umfassend zu analysieren, ein ökologisches Profil zu erstellen und es anhand von Referenzwerten zu bewerten. Verstöße gegen die Vorschriften sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Marktaufsicht übernimmt den Plänen zufolge die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes müssen dem Entwurf zufolge informiert werden, wenn ein Produkt verboten oder vom Markt genommen wird.
Die Wirtschaft solle durch ein Informationsangebot unterstützt werden, das sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen richtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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