Vergaberecht und Mittelstand
Deutsche Bundesregierung will Vergaberecht mittelstandsfreundlicher gestalten
Auf überflüssige Vorschriften will die Regierung verzichten, Verfahren will sie erleichtern
(25.08.08) - Die Bundesregierung will das Vergaberecht modernisieren und es dabei transparenter und mittelstandfreundlicher gestalten. Dies betont sie in einem Gesetzentwurf (16/10117), durch den vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden soll. Auf überflüssige Vorschriften will die Regierung verzichten, Verfahren will sie erleichtern.
Zum einen soll die so genannte Mittelstandsklausel des GWB, die eine Vergabe nach Losen vorsieht, dadurch verstärkt werden, dass nur in Ausnahmefällen von einer Vergabe nach Losen abgewichen werden kann. Mittelständische Unternehmen beklagen, dass Auftragsvergaben wenig mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Die Bündelung von Nachfragemacht und die Zusammenfassung teilbarer Leistungen würden zunehmend zur Praxis.
Aus Sicht der Regierung muss gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Interesse der mittelständisch strukturierten Wirtschaft darauf geachtet werden, dass die Nachteile des Mittelstandes bei der Vergabe großer Aufträge mit einem Volumen, das die Kapazitäten solcher Unternehmen überfordern könnte, ausgeglichen werden.
In der Neufassung heißt es zudem, dass Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Für die Ausführung des Auftrags sollen zusätzliche Anforderungen an die Auftragnehmer gestellt werden können, die vor allem soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Voraussetzung sei, dass die im sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags stehen und sich auch aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder darüber hinausgehende Anforderungen dürften an die Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz so vorgesehen ist.
Die Regierung stellt klar, dass die öffentlichen Auftraggeber vom Unternehmen ein bestimmtes Verhalten während der Ausführung des Auftrags verlangen können, auch wenn das Unternehmen sich am Markt ansonsten anders verhält. Beispielsweise könnte verlangt werden, so die Regierung, dass der Auftragnehmer für den konkreten Auftrag Auszubildende oder Langzeitarbeitslose beschäftigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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