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Anwaltsvergütung und Erfolgshonorare


Grundsätzlich verboten - Ausnahmen im Einzelfall: Die erfolgsabhängige Vergütung kann dann zulässig sein, wenn der Rechtsuchende andernfalls davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten
Der Referentenentwurf schlägt vor, zum Schutz der Rechtsuchenden und der Unabhängigkeit der Anwälte an dem Verbot der Erfolgshonorare grundsätzlich festzuhalten


(27.06.08) - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen künftig mit ihren Mandanten Erfolgshonorare aushandeln. Mandanten können damit das finanzielle Risiko eines Unterliegens teilweise auf die eigene Anwältin oder den eigenen Anwalt verlagern.

Die erfolgsabhängige Vergütung kann dann zulässig sein, wenn der Rechtsuchende andernfalls davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei kommt es nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten an, sondern auch auf das Kostenrisiko des Prozesses und seine Bewertung. Erfolgshonorare unterliegen dabei einer Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz der Rechtsuchenden.

Das Bundesministerium der Justiz hat am 31. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12.12.2006 entschieden, dass das Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (§ 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) teilweise verfassungswidrig ist. Es forderte die Bundesregierung auf, bis 30. Juni 2008 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Dieser Vorgabe trägt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf Rechnung.

Der Referentenentwurf schlägt vor, zum Schutz der Rechtsuchenden und der Unabhängigkeit der Anwälte an dem Verbot grundsätzlich festzuhalten. Es soll jedoch gestattet werden, für den Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn damit besonderen Umständen der Angelegenheit Rechnung getragen wird.

Die Länder und Verbände hatten Gelegenheit, bis 27. November 2007 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2007 den Regierungsentwurf beschlossen, der anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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