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Neuer elektronischer Personalausweis kommt 2010


Personalausweis im Scheckkartenformat wird von der Bundesregierung als besonders sicherer Identitätsnachweis angepriesen
Speicherung von zwei Fingerabrücken vorerst nur auf freiwilliger Basis


(24.07.08) - Ab November 2010 soll der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat kommen. Die Bundesregierung beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Das Dokument erleichtert angeblich das Reisen genauso wie Geschäfte und Behördengänge im Internet.

Der neue elektronische Personalausweis ist kleiner und handlicher: Spezielle neue Funktionen sollen ihn zum sicheren Reisedokument machen und auf Wunsch auch zum "Ausweis für das Internet". Zur Grundausstattung des Dokuments gehört ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip. Dieser trägt einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis.

Beim Abholen des neuen Ausweises soll die betreffende Person, ob sie die Internetfunktion nutzen oder lieber ausgeschaltet lassen will. Wird die Internetfunktion gewünscht, kann der Nutzer seine Identität elektronisch nachweisen, zum Beispiel an Automaten oder im Internet.

Der Ausweis kann also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking. Jugendschutz und Suchtprävention können profitieren, zum Beispiel beim Altersnachweis an Automaten.

So wie bereits der Reisepass soll künftig auch der Personalausweis ein biometrisches Foto tragen. Zudem soll die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke möglich sein. Wer diese in seinem Ausweis sichern lässt, könne damit vermeiden, dass Dritte, die ihm ähneln, mit dem gestohlenen Dokument verreisen, behauptet die Bundesregierung.

Gegen höhere Gebühren kann auf dem Ausweis auch ein drittes Merkmal installiert werden: die "qualifizierte elektronische Signatur". Dadurch ist der Ausweis künftig auch bei Verfahren einsetzbar, die diesen besonders sicheren Identitätsnachweis voraussetzen.

Ab 1. November 2010 sollen Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Personalausweis erhalten. Sie können den neuen Ausweis auch dann beantragen, wenn ihr aktueller noch nicht abgelaufen ist. Die neue Karte ist nur noch etwa halb so groß wie das heutige blaugrün laminierte Identitätspapier.

PS: Zwei Fingerabdrücke im Ausweis. Das gab es übrigens schon mal: Nämlich in NS-Zeit mit der "Kennkarte", dem Vorläufer des Personalausweises, damals allerdings nicht freiwillig).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

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