Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Neuer elektronischer Personalausweis kommt 2010


Personalausweis im Scheckkartenformat wird von der Bundesregierung als besonders sicherer Identitätsnachweis angepriesen
Speicherung von zwei Fingerabrücken vorerst nur auf freiwilliger Basis


(24.07.08) - Ab November 2010 soll der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat kommen. Die Bundesregierung beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Das Dokument erleichtert angeblich das Reisen genauso wie Geschäfte und Behördengänge im Internet.

Der neue elektronische Personalausweis ist kleiner und handlicher: Spezielle neue Funktionen sollen ihn zum sicheren Reisedokument machen und auf Wunsch auch zum "Ausweis für das Internet". Zur Grundausstattung des Dokuments gehört ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip. Dieser trägt einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis.

Beim Abholen des neuen Ausweises soll die betreffende Person, ob sie die Internetfunktion nutzen oder lieber ausgeschaltet lassen will. Wird die Internetfunktion gewünscht, kann der Nutzer seine Identität elektronisch nachweisen, zum Beispiel an Automaten oder im Internet.

Der Ausweis kann also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking. Jugendschutz und Suchtprävention können profitieren, zum Beispiel beim Altersnachweis an Automaten.

So wie bereits der Reisepass soll künftig auch der Personalausweis ein biometrisches Foto tragen. Zudem soll die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke möglich sein. Wer diese in seinem Ausweis sichern lässt, könne damit vermeiden, dass Dritte, die ihm ähneln, mit dem gestohlenen Dokument verreisen, behauptet die Bundesregierung.

Gegen höhere Gebühren kann auf dem Ausweis auch ein drittes Merkmal installiert werden: die "qualifizierte elektronische Signatur". Dadurch ist der Ausweis künftig auch bei Verfahren einsetzbar, die diesen besonders sicheren Identitätsnachweis voraussetzen.

Ab 1. November 2010 sollen Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Personalausweis erhalten. Sie können den neuen Ausweis auch dann beantragen, wenn ihr aktueller noch nicht abgelaufen ist. Die neue Karte ist nur noch etwa halb so groß wie das heutige blaugrün laminierte Identitätspapier.

PS: Zwei Fingerabdrücke im Ausweis. Das gab es übrigens schon mal: Nämlich in NS-Zeit mit der "Kennkarte", dem Vorläufer des Personalausweises, damals allerdings nicht freiwillig).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Fingerabdruck im Personalausweis
Biometrie-Debatte mit Schäubles Fingerabdruck
Fingerabdruckdaten in Reisepässen


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen