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Die Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen


Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
Nach geltender Gesetzeslage ist eine Abfrage bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen hinsichtlich der aktuellen Arbeitgeber oder des aktuellen Aufenthaltsorts der Schuldner nicht möglich



Die Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat vorgelegt (19/12085). Danach sollen die Gerichtsvollzieher berechtigt sein, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, um verschwiegene Grundstücksrechte der Schuldner zu ermitteln. Auch können sie nun bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen den aktuellen Arbeitgeber oder den aktuellen Aufenthaltsort der Schuldner erfragen. Zudem wird die Abfragemöglichkeit hinsichtlich des Wohnortes auch auf Selbständige und Hinterbliebene erweitert, die bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen versichert sind oder Hinterbliebenenleistungen von den berufsständischen Versorgungseinrichtungen beziehen.

Trotz der gesetzlichen Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten habe sich in der Praxis gezeigt, heißt es in dem Entwurf, dass die bestehenden Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten optimiert werden können. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sei die schnelle und effektive Beitreibung von Außenständen von erheblicher Bedeutung. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 18.08.19
Newsletterlauf: 07.10.19


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