Schwarzarbeit im Bewachungsgewerbe
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Wach- und Sicherheitsgewerbe besonders von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen
Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungsvorschlägen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691) gemacht. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/9768) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung begrüßen die Länder die Zielsetzung der Regierung, mit dem Gesetzentwurf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit weiter zu stärken.
Mit Blick auf das Wach- und Sicherheitsgewerbe, das besonders von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen sei, verlangen die Länder, dass die notwendigen Konsequenzen sich nicht auf Vorkehrungen im Bereich des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und der Sozialgesetze beschränken dürfen, sondern sie müssten auch steuerrechtliche Änderungen umfassen. Ziel müsse eine Sicherung der Steueransprüche sein.
Dies diene letztlich auch der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Rechtstreue Unternehmen dürften keine Preisnachteile gegenüber steuerunehrlicher Konkurrenz erleiden. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge der Länder zu, andere lehnt sie ab. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 17.06.19
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