Besserer Schutz der User-Daten
Gesetzentwurf: Bundesrat verlangt besseren Datenschutz in sozialen Netzwerken
Löschfunktion soll es dem Nutzer ermöglicht, die Löschung seines Nutzerkontos jederzeit selbst zu veranlassen
(26.08.11) - Der Bundesrat verlangt einen besseren Schutz der Daten von Nutzern sogenannter "sozialer Netzwerke" im Internet. Um zu verhindern, dass deren persönliche Daten für alle Zeiten im Internet verbleiben, gefunden und gegebenenfalls missbraucht werden können, sollen die Diensteanbieter verpflichtet werden, "eine Löschfunktion für den Nutzer bereitzuhalten, die es dem Nutzer ermöglicht, die Löschung seines Nutzerkontos jederzeit selbst zu veranlassen", heißt es in einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (17/6765).
Das Bedienelement müsse leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, verlangt der Bundesrat. Außerdem sollen die Diensteanbieter Löschroutinen installieren, mit denen über längere Zeit nicht genutzte Nutzerkonten automatisch gelöscht werden.
Die Bundesregierung spricht sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die Löschungsansprüche auf europäischer Ebene zu regeln. Dies hätte zudem den Vorteil, dass ein solches Recht auch für ausländische Anbieter gelten würde. (Deutscher Bundesrat: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.