Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetzentwurf: Korrekturen an Sozialgesetzbüchern


Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze
Zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket gehört unter anderem auch der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht hat


(26.08.11) - Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und der Arbeitsförderung für die gesamte Dauer des Studiums regelt werden. Die Teilnehmer sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden. Dies sieht der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (17/6764) vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.

Zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket gehört unter anderem auch der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht hat. Außerdem sollen im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Insbesondere durch die Übermittlung von Daten über Wiederverheiratungen soll künftig verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten zu lange gezahlt werden.

Im SGB VI soll darüber hinaus klargestellt werden, dass eine Erstattungspflicht des Bundes für Rentenversicherungsbeiträge an die Träger der Einrichtungen nur für die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt tätigen behinderten Menschen besteht. Im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll die Datenübermittlung zwischen den Finanzämtern und den Alterskassen zur Gewährung von Zuschüssen erweitert werden. Sie soll künftig auch die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Einkünfte, die für die Gewährung von Zuschüssen relevant sind, umfassen. Teil des Paketes ist es auch, die stark belasteten Sozialgerichte durch Einzeländerungen zu entlasten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen