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Gesetzentwurf: Korrekturen an Sozialgesetzbüchern


Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze
Zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket gehört unter anderem auch der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht hat


(26.08.11) - Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und der Arbeitsförderung für die gesamte Dauer des Studiums regelt werden. Die Teilnehmer sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden. Dies sieht der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (17/6764) vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.

Zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket gehört unter anderem auch der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht hat. Außerdem sollen im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Insbesondere durch die Übermittlung von Daten über Wiederverheiratungen soll künftig verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten zu lange gezahlt werden.

Im SGB VI soll darüber hinaus klargestellt werden, dass eine Erstattungspflicht des Bundes für Rentenversicherungsbeiträge an die Träger der Einrichtungen nur für die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt tätigen behinderten Menschen besteht. Im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll die Datenübermittlung zwischen den Finanzämtern und den Alterskassen zur Gewährung von Zuschüssen erweitert werden. Sie soll künftig auch die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Einkünfte, die für die Gewährung von Zuschüssen relevant sind, umfassen. Teil des Paketes ist es auch, die stark belasteten Sozialgerichte durch Einzeländerungen zu entlasten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

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    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

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