Kampf gegen die Geldwäsche
Gesetzentwurf: Geldwäscheprävention soll verbessert werden
Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) sollen jetzt umgesetzt werden
(02.09.11) - Die Deutsche Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche verschärfen. Daher hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (17/6804) vorgelegt. Damit sollen auch die Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) umgesetzt werden.
Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den "Nichtfinanzsektor" (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen "unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden.
Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, "so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des ,wirtschaftlich Berechtigten‘ nicht möglich ist". Dabei weist die Regierung darauf hin, dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem "Nichtfinanzsektor" sei bisher nur gering.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die geplante Absenkung des Schwellenwertes für Bareinzahlungen von 15.000 auf 1.000 Euro. Das würde zur Folge haben, dass Banken bei Einzahlungen von Nichtkunden auf Konten anderer Kreditinstitute umfangreiche Daten erheben müssten. Es sei damit zu rechnen, dass viele Banken dann das Zahlscheingeschäft einschränken oder ganz einstellen würden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Solche Einzahlungen würden schon allein aufgrund der Gebührenpolitik der Institute nur eine marginale Rolle spielen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.