Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mehrbelastung des Beherbergungsgewerbes


Beherbergungsstatistikgesetz muss geändert werden, weil die EU mehr Daten von Hotels verlangt
Gesetzentwurf: Hotels mit 25 und mehr Zimmern müssen nun Daten zur Zimmerauslastung übermitteln, um die aus der EU-Verordnung resultierenden Lieferverpflichtungen erfüllen zu können


(07.09.11) - Da die Europäische Union in einer neuen Verordnung zusätzliche Daten von Hotels verlangt, muss das Beherbergungsstatistikgesetz geändert werden. So müssen in Zukunft Hotels mit 25 und mehr Zimmern zusätzlich zu den schon bisher erhobenen Angaben Daten zur Zimmerauslastung übermitteln, um die aus der EU-Verordnung resultierenden Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes (17/6851).

Diese Angaben dürften in der Regel in den Softwaresystemen der Betriebe enthalten sein, da es sich bei der Nettozimmerauslastung um eine klassische betriebswirtschaftliche Kennzahl des Gewerbes handele, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Wie es weiter heißt, kommt es auch zu einer Entlastung des Beherbergungsgewerbes insgesamt. So sind in Zukunft nur noch Betriebe, die mindestens zehn Gäste gleichzeitig aufnehmen können, zur Ablieferung von Daten verpflichtet. Bisher liegt die Grenze bei 9 Gästen.

Auch im Kfz- und Großhandel soll es durch andere statistische Erhebungsverfahren zu einer Entlastung der Betriebe kommen. Im Kfz-Handel sollen nur noch von 2.800 statt bisher 5.700 Unternehmen Daten erhoben werden, im Großhandel von 5.500 statt bisher 11.000. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen