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Mehrbelastung des Beherbergungsgewerbes


Beherbergungsstatistikgesetz muss geändert werden, weil die EU mehr Daten von Hotels verlangt
Gesetzentwurf: Hotels mit 25 und mehr Zimmern müssen nun Daten zur Zimmerauslastung übermitteln, um die aus der EU-Verordnung resultierenden Lieferverpflichtungen erfüllen zu können


(07.09.11) - Da die Europäische Union in einer neuen Verordnung zusätzliche Daten von Hotels verlangt, muss das Beherbergungsstatistikgesetz geändert werden. So müssen in Zukunft Hotels mit 25 und mehr Zimmern zusätzlich zu den schon bisher erhobenen Angaben Daten zur Zimmerauslastung übermitteln, um die aus der EU-Verordnung resultierenden Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes (17/6851).

Diese Angaben dürften in der Regel in den Softwaresystemen der Betriebe enthalten sein, da es sich bei der Nettozimmerauslastung um eine klassische betriebswirtschaftliche Kennzahl des Gewerbes handele, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Wie es weiter heißt, kommt es auch zu einer Entlastung des Beherbergungsgewerbes insgesamt. So sind in Zukunft nur noch Betriebe, die mindestens zehn Gäste gleichzeitig aufnehmen können, zur Ablieferung von Daten verpflichtet. Bisher liegt die Grenze bei 9 Gästen.

Auch im Kfz- und Großhandel soll es durch andere statistische Erhebungsverfahren zu einer Entlastung der Betriebe kommen. Im Kfz-Handel sollen nur noch von 2.800 statt bisher 5.700 Unternehmen Daten erhoben werden, im Großhandel von 5.500 statt bisher 11.000. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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