Gesetzentwurf: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Paragraf 8 des Telemediengesetzes: Betreiber von öffentlichen WLANs sollen als "Diensteanbieter" angesehen werden, so dass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten
Derzeit schütze ein Großteil der WLAN-Betreiber seine Netze vor einer Mitnutzung durch Dritte, was vor allem in der rechtlichen Unsicherheit begründet liege
(27.11.14) - Die Oppositionsfraktionen wollen Rechtssicherheit für die Betreiber von privaten und gewerblichen WLAN-Netzen schaffen. Ein dazu gemeinsam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf (18/3047) sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Vorgesehen ist, dass auch Betreiber von öffentlichen WLANs als "Diensteanbieter" im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes anzusehen sind, so dass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Weiterhin sollen sich die Haftungsregelungen auch auf die sogenannte Störerhaftung erstrecken, in dem ausdrücklich eine Haftungsfreistellung "auch für Unterlassungsansprüche" vorgesehen wird.
Zur Begründung ihrer Initiative schreiben die Fraktionen, dass ein leichter und kostengünstiger Zugang zum Internet Voraussetzung für die Teilhabe in der digitalen Gesellschaft sei. Eine solche Teilhabe möglichst allen Menschen zu ermöglichen und ihr entgegenstehende Hürden zu beseitigen, müsse politischer Handlungsauftrag sein, da sonst einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zum Internet unnötig erschwert werde. Zur besseren Teilhabe könnten nach Ansicht von Linken und Grünen die "Millionen privater und öffentlicher Funknetze" (WLANs), die in Deutschland betrieben würden, beitragen. Derzeit schütze jedoch ein Großteil der WLAN-Betreiber seine Netze vor einer Mitnutzung durch Dritte, was vor allem in der rechtlichen Unsicherheit begründet liege.
So werde laut derzeitiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) eine verschuldensunabhängige Störerhaftung für rechtswidrige Handlungen Dritter angenommen, die über ein nicht hinreichend geschütztes WLAN vorgenommen werden. Dies laufe jedoch der eigentlichen Intention des Telemediengesetzes sowie der ihm zugrundeliegenden e-commerce-Richtlinie zuwider, urteilen die Oppositionsfraktionen. Die Störerhaftung sei heute ein erheblicher Hinderungsgrund für die Bereitstellung von WLAN-Zugängen für Dritte, da angenommen werden müsse, sich dem Risiko auszusetzen, im Rahmen der Störerhaftung für rechtswidrige Handlungen im Wege einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
Trotz der seit mehreren Jahren bestehenden rechtlichen Unsicherheit für die WLAN-Betreiber, trotz wiederholter Ankündigungen der Bundesregierung, für rechtliche Klarheit sorgen zu wollen, und trotz wiederholter Aufforderungen aus den Ländern, dies tatsächlich zu tun und die Störerhaftung zu beseitigen, sowie das im Telemediengesetz verankerte "Providerprivileg" auszubauen, sei dies bis heute durch die Bundesregierung nicht erfolgt, kritisiert die Opposition.
Zwar habe die Regierung unlängst angekündigt, rechtliche Klarstellungen für WLAN-Anbieter in öffentlichen Bereichen wie Flughäfen, Hotels und Cafés vorzunehmen. Jedoch bleibe unklar, ob die Störerhaftung für private Anbieter weiterhin gelten solle. Diese Rechtsunsicherheit müsse jedoch schnellstmöglich beseitigt werden, schreiben Linke und Grüne. (Deutscher Bundestag: ra)
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