Weg für Datenschutz-Novelle ist frei
Personenbezogene Daten wie Adressen dürfen künftig weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde darin einwilligt
Sicherheit von Daten soll durch Vorschriften zur Verschlüsselung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung erhöht werden
(02.07.09) - Der Innenausschuss hat grünes Licht für die lange diskutierte Novellierung datenschutzrechtlicher Vorschriften gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD billigte das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften - 16/12011) in einer durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Die Linken und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Die Vorlage steht am Freitag zur Schlussberatung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Danach sollen personenbezogene Daten wie Adressen künftig weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde darin einwilligt. Die entsprechende Textpassage etwa in Vertragstexten soll dabei optisch deutlich hervorgehoben sein müssen. Listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel sollen auch ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sofern die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden.
Damit soll ihnen ermöglicht werden, einer solchen Weitergabe und Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein soll. Weiterhin möglich soll dagegen die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten sein, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden.
Ferner soll die Sicherheit von Daten durch Vorschriften zur Verschlüsselung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung erhöht werden. Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weitreichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind. Daneben sollen die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht nur Bußgeldverfahren einleiten, sondern auch anordnen können, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Auch sollen die Bußgelder für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen deutlich angehoben werden.
Dabei ist für solche Fälle auch die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen. Die zunächst geplanten Regelungen zur Einführung eines Datenschutzaudits sind hingegen gestrichen worden. Hier soll nach dem Willen der Koalition zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt für eine Branche erfolgen.
Die gefundenen Regelungen seien der "Prototyp eines Kompromisses", hieß es von der Unions-Fraktion. Nach Meinung der SPD-Fraktion kommt es durch das Gesetz zu "keinen Nachteilen aber vielen Fortschritten". Mit dem "schwierigen Werk" habe die Koalition eine "Öffnung für Datenschutzrechte" erreicht, sagte der SPD-Vertreter. Als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnete die FDP-Fraktion den geänderten Entwurf. Mit ihm werde die bisherige Rechtslage verbessert, auch wenn weitere Schritte sinnvoll gewesen wären.
Die Linksfraktion kann "keine substanziellen Verbesserungen" erkennen und kritisierte, dass der geänderte Entwurf eine Verschlechterung gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage darstelle.
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der "ambitionierte" Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium durch das Parlament derart "verwässert", dass der Datenschutz darin nur noch in "homöopathischer Dosierung" erkennbar sei. (Deutscher Bundestag: ra)
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