Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Anforderungen an Bank-Aufsichtsräte herabgesetzt


Aufsichtsräte von Banken: Große Fachkenntnisse seien keine Garantie, um eine Krise herumzukommen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Finanzinstituten in Zukunft höhere Eigenmittel vorschreiben


(02.07.09) - Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Ausweitung und Intensivierung der staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion stimmten für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (16/12783, 16/13113). Die Oppositionsfraktionen FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab.

Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (16/12884), in dem die Unterstellung der KfW-Bankengruppe unter die staatliche Bankaufsicht verlangt wurde, wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von der Linksfraktion abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit dem Gesetz soll die "Durchschlagskraft" der Aufsicht verbessert werden. So kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzinstituten in Zukunft höhere Eigenmittel vorschreiben. Außerdem erhält die BaFin das Recht, Entnahmen und Ausschüttungen von Gewinnen zu verbieten, da diese Auszahlungen bei einer angespannten Liquiditätslage krisenverstärkend wirken könnten. Zahlungen an andere Unternehmen innerhalb eines Konzerns können ebenfalls verboten werden, um zu verhindern, dass einem deutschen Tochterinstitut von einer ausländischen Muttergesellschaft im Fall einer Krise Liquidität entzogen wird.

Auf Antrag von CDU/CSU und SPD-Fraktion wurde der ursprüngliche Entwurf noch in mehreren Punkten verändert. So wurden die geplanten hohen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Banken etwas reduziert. Sollten Aufsichtsräte nach dem Ursprungsentwurf über die "erforderliche Sachkunde" wie Geschäftsleiter einer Bank verfügen, so reicht jetzt, dass Aufsichtsräte über "eine fachliche Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen eines Instituts oder einer Finanzholding verfügen".

Auch bei Personen, die berufliche Erfahrungen aus einer Tätigkeit in einer anderen Branche oder der öffentlichen Verwaltung haben, wird die fachliche Eignung als erfüllt angesehen. Auch können Personen in Aufsichtsräte gewählt werden, wenn sie "aufgrund persönlicher Erfahrungen" über die erforderliche Sachkunde verfügen. Damit will die Koalition sicherstellen, dass Kommunalpolitiker und regional tätige Unternehmer wie Handwerker weiter als Aufsichtsräte bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken tätig sein dürfen.

Die Unionsfraktion begrüßte die Änderungen als Klarstellung, welche Anforderungen an Aufsichtsräte gestellt werden müssten. Fachlich sei gegen die damaligen Aufsichtsräte der fast insolvent gewordenen Deutschen Industriebank (IKB) nichts einzuwenden gewesen, verteidigte die Union die Änderung bei den Anforderungen.

Auch die SPD-Fraktion argumentierte in diese Richtung: "Die Krise ist von Profis gemacht worden." Große Fachkenntnisse seien keine Garantie, um eine Krise herumzukommen.

Die FDP-Fraktion kritisierte, von den großartigen Ankündigungen der Koalition sei relativ wenig übrig geblieben. Es sei offenkundig, dass die Bankaufsicht versagt habe. Die richtigen Konsequenzen würden daraus aber nicht gezogen.

Die Linksfraktion erklärte, gerade in der Finanzkrise springe die Regierung zu kurz. Sie sei mit dem Entwurf "absolut unzufrieden", kritisierte die Fraktion.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Absicht, die Finanzaufsicht zu stärken, grundsätzlich als richtig. Der Gesetzentwurf werde aber dem selbst gestellten Anspruch nicht gerecht. So müssten die Eigenkapitalunterlegungspflichten erhöht werden.

Zum Entwurf der FDP erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es sei durchaus überlegenswert, die KfW-Bankengruppe unter die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zu stellen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen