Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unterhalten, werden erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt
Gesetzentwurf gegen Steuerhinterziehung unverändert angenommen
(06.07.09) - Der Finanzausschuss hat am letzten Mittwoch neue Vorschriften zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen. Die von der Bundesregierung sowie den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wortgleich eingebrachten Gesetzentwürfe (16/12852, 16/13106) wurden mit den Stimmen der Koalition sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Änderungen angenommen. Die Linksfraktion enthielt sich, während die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnte.
Mit dem Gesetz werden Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu so genannten Steueroasen unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt, falls diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern. So müssen sie den Steuerbehörden die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern. Verweigern Steuerpflichtige die geforderten Abgaben, können die Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.
Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen in Zukunft die Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Bei diesen Steuerpflichtigen sollen die Finanzbehörden auch Außenprüfungen vornehmen dürfen. Die Prüfungsanordnung muss nicht gesondert begründet werden. Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen aber nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden, sondern dazu bedarf es noch einer Verordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss.
Nach Ansicht der Unionsfraktion hat keine frühere Bundesregierung so viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf den Weg gebracht. Zu der in der Öffentlichkeit vorgebrachten Kritik, die Steuerbehörden würden sich mittels des Instruments der Außenprüfungen Zutritt zu Wohnungen verschaffen können, verwies die Unionsfraktion auf eine Antwort des Justizministeriums, nach der das Betreten einer Wohnung nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen möglich sei.
Unions- und SPD-Fraktion zeigten sich erfreut über die Klarstellung des Ministeriums.
Die SPD-Fraktion nannte das Gesetz ein gutes Instrument für die Regierung, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte zwar ihre Zustimmung, bezeichnete aber das Inkrafttreten der Maßnahmen über eine Rechtsverordnung als "sehr gewagte Konstruktion". Die Fraktion verlangte außerdem einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Staaten wie der Schweiz und Liechtenstein.
Die Linksfraktion kritisierte, dass die Koalition die von den Sachverständigen in der Anhörung gegebenen Empfehlungen nicht berücksichtigt habe. Das Inkraftsetzen der Maßnahmen über eine Verordnung sei nicht der richtige Weg.
Auch die FDP-Fraktion erinnerte daran, dass die Sachverständigen ein "vernichtendes Urteil" ausgestellt hätten. Mit dem Gesetz würden rechtsstaatliche Grundsätze verletzt. (Deutscher Bundestag: ra)
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